Willkommen in der Volksschule Karlstetten

Hausordnung

Unterricht

  • Die Schule startet um 7:40 Uhr, die Aufsichtspflicht der Lehrperson beginnt
    um 7:25 Uhr, davor obliegt die Verantwortung bei den Eltern. 
  • Für die Fahrschülerinnen ist die Schule ab 7:00 Uhr geöffnet, sie werden in der Sammelklasse beaufsichtigt.
  • Die Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Bei Verhinderung ist die Schule zu benachrichtigen.
  • Nach dem Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler von den Lehrpersonen klassenweise am Schultor entlassen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler werden bis zur Abfahrt des Busses beaufsichtigt.

Schulgebäude

  • Die Klassenräume und der Turnsaal dürfen nur mit Haus- bzw. Turnschuhen betreten werden. 
  • Laufen und Raufen sind im ganzen Schulgebäude wegen Verletzungsgefahr verboten.
  • Für mutwillige Beschädigungen durch Schülerinnen und Schüler werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
  • Schulfremden Personen ist das Betreten von Klassenräumen nicht gestattet. 
  • Die Mülltrennung ist einzuhalten.
  • Bei Gefahren- und Katastrophensituationen ist nach dem Alarmplan vorzugehen.
  • Auf der gesamten Schulliegenschaft gilt das Rauchverbot (§ 12. Abs. 1 Z 3 TNRSG).

Schülerinnen und Schüler

  • Auf freundliches, höfliches, hilfreiches und rücksichtsvolles Benehmen legen wir besonderen Wert.
  • Im Sinne der Schulgemeinschaft sollte es jedem ein Anliegen sein, das Schulhaus, die Klassen und den Turnsaal in Ordnung zu halten.
  • Wir grüßen höflich, wenn wir einander im Schulhaus begegnen.
  • Kaugummis und private Computerspiele sind in der Schule verboten.
  • In der Schule müssen alle Schülerinnen und Schüler ihr Handy ausschalten.
  • Für Geldbeträge und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.